Wenn der letzte Wille nicht festgehalten ist, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Nicht immer ist das im Sinne des Verstorbenen. Ein Beispiel: Stirbt ein Ehepartner, so fällt der Nachlass zum Teil an die Kinder oder bei Kinderlosen an die Eltern des Verstorbenen. Wer dies vermeiden will, sollte mit einem Testament Klarheit schaffen und sicherstellen, dass es nicht verloren gehen kann. Beim öffentlichen Testament hält ein Notar den letzten Willen fest. Er bietet auch Beratung. Das hat seinen Preis: Die Höhe der Notarkosten bemisst sich am zu vererbenden Vermögen. Auf der anderen Seite macht ein öffentliches Testament meist einen teuren Erbschein überflüssig. Ein selbst verfasstes Testament ist gültig, sofern es den formalen Kriterien genügt.
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