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Ist ein Grab im „Familienbesitz“, das heißt das Grabnutzungsrecht ist für eine bestimmte Zahl von Jahren erworben, dann gibt es eine Urkunde, auf der neben dem „Kaufdatum“ auch die Grablage angegeben ist. Auch wenn die Grabnutzungsgebühr noch für einige Jahre entrichtet ist, sind häufig kommunale Gebühren für eine Verlängerung einzuplanen. Ein Grabneukauf sollte in Ruhe und nach einer Ortsbesichtigung am ausgewählten Friedhof erfolgen. Wer als Angehöriger zu diesem Zeitpunkt schon eine Vorstellung von einem möglichen Grabstein hat, sollte fragen, ob dieses Grabzeichen an dem gewählten Feld aufgestellt werden kann.
Sicher sind Angehörige unmittelbar nach dem Tod eines geliebten Menschen angespannter, aufgewühlter als sonst. Deshalb haben sie das Recht, manche Frage auch zweimal zu stellen. Bestatter sind mit dieser Sondersituation vertraut. Da es um den einmaligen Abschied von einem geliebten Menschen geht, ist es für die Hinterbliebenen wichtig, sicher und mit einem guten Gefühl entscheiden zu können. Um einen würdigen Abschied zu gestalten, braucht es Beratung und Information, zu der auch zuverlässige und nachvollziehbare Preisnennungen gehören.
Ein Muss sind die Meldung des Todesfalls beim zuständigen Standesamt und die Beantragung der Sterbeurkunden. Hierfür werden der Totenschein, Personalausweis/Geburtsurkunde/ Heiratsurkunde, bei Geschiedenen Scheidungsvermerk oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk sowie die Sterbeurkunde des Ehegatten, falls der Verstorbene verwitwet war, benötigt. Das Bestattungsunternehmen übernimmt auch diese Behördengänge. Ist der Verstorbene ausländischer Herkunft, so müssen die Dokumente, die nicht von deutschen Behörden ausgestellt sind, in offizieller Übersetzung vorliegen.
Nach einem Sterbefall ist für die Hinterbliebenen die Sterbeurkunde das wichtigste Dokument, um Rechtsbelange und -geschäfte eines Verstorbenen fortführen oder zu Ende bringen zu können. Sie wird in Deutschland von dem Standesamt ausgestellt, in dessen Bezirk sich der Sterbefall ereignete, was nicht immer gleichbedeutend mit dem Wohnort sein muss.
Grundlage für die Ausstellung einer Sterbeurkunde ist der Sterbeeintrag im Sterberegister des Standesamtes. Die Urkunde weist Geburts- und Sterbedatum (Sterbeort und -zeit) sowie den Namen des möglicherweise vorhandenen oder vorverstorbenen Ehepartners sowie das Dienstsiegel des ausstellenden Standesamtes und den Namen des beurkundenden Standesbeamten aus. Sterbeurkunden für Rentenzwecke sowie für die Sozialversicherung werden kostenfrei ausgestellt. Sie tragen einen Aufdruck, aus dem die Zweckbestimmung hervorgeht. Die erste weitere Sterbeurkunde kostet 7 €, jede weitere 3,50 €. Dieses gilt bundesweit für alle Standesämter. Da Banken und Versicherungen oft auf der Vorlage einer Sterbeurkunde im Original bestehen, sollte die Anzahl der Sterbeurkunden eher großzügig bemessen werden. Hat der Verstorbene einen akademischen Grad besessen, der auf der Sterbeurkunde genannt werden soll, so sind die entsprechenden Urkunden der Universität ebenfalls beim Standesamt vorzulegen. Man sollte darauf achten, dass man mit der Aushändigung der Sterbeurkunden alle im Original vorgelegten Papiere und Dokumente zurückbekommt. Außerdem muss der Todesfall beim Arbeitgeber des Verstorbenen gemeldet werden, sofern dieser noch berufstätig war. Dazu kommen möglicherweise die Benachrichtigungen von Bekannten und Verwandten sowie Vereinen, Organisationen und eventuell dem ehemaligen Arbeitgeber, falls eine Teilnahme an der Bestattungsfeier erwünscht ist
Praktischer Hinweis:
Wenn ein allein stehender Mensch verstorben ist, sollte auch daran gedacht werden, eventuelle Haustiere zu versorgen sowie Wasser und Gas in der Wohnung abzustellen.