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Ratgeber

Bis zur Bestattung: Was vor der Bestattung zu beachten ist

Ist ein Grab im „Familienbesitz“, das heißt das Grabnutzungsrecht ist für eine bestimmte Zahl von Jahren erworben, dann gibt es eine Urkunde, auf der neben dem „Kaufdatum“ auch die Grablage angegeben ist. Auch wenn die Grabnutzungsgebühr noch für einige Jahre entrichtet ist, sind häufig kommunale Gebühren für eine Verlängerung einzuplanen. Ein Grabneukauf sollte in Ruhe und nach einer Ortsbesichtigung am ausgewählten Friedhof erfolgen. Wer als Angehöriger zu diesem Zeitpunkt schon eine Vorstellung von einem möglichen Grabstein hat, sollte fragen, ob dieses Grabzeichen an dem gewählten Feld aufgestellt werden kann.

Wahl des Bestattungsunternehmens

Sicher sind Angehörige unmittelbar nach dem Tod eines geliebten Menschen angespannter, aufgewühlter als sonst. Deshalb haben sie das Recht, manche Frage auch zweimal zu stellen. Bestatter sind mit dieser Sondersituation vertraut. Da es um den einmaligen Abschied von einem geliebten Menschen geht, ist es für die Hinterbliebenen wichtig, sicher und mit einem guten Gefühl entscheiden zu können. Um einen würdigen Abschied zu gestalten, braucht es Beratung und Information, zu der auch zuverlässige und nachvollziehbare Preisnennungen gehören.

Dienstleistungen, die der Bestatter erbringt

  • Abholung des Leichnams: Wer daheim Abschied nehmen möchte, hat dafür Zeit. Der Leichnam darf bis zu 36 Stunden - in einigen Bundesländern 24 Stunden - in der Wohnung bleiben, bis er in eine öffentliche Leichenhalle überführt werden muss.
  • Die Bestattungsart muss festgelegt werden. Möglich sind inzwischen eine Reihe verschiedener Bestattungsarten. Abgesehen von der Erdbestattung setzen die meisten Bestattungsarten eine Einäscherung voraus. Die Bestattungsart sollte im Einklang mit dem Lebensstil und der persönlichen Überzeugung des Verstorbenen sein.
    Für folgende Bestattungsarten braucht es eine eigene Verfügung:

    • Verfügung zur Einäscherung oder Kremierung: Eine handschriftliche Verfügung kann etwa so lauten: "Ich, (Vor- und Nachname), wünsche nach meinem Tode feuerbestattet zu werden. Ort, Datum, Unterschrift." Diese Verfügung kann auch von den engsten Angehörigen nach Eintritt des Todes ausgestellt werden. Gegen den Willen auch nur eines dieser engsten Angehörigen darf allerdings keine Einäscherung erfolgen.
    • Seebestattungsverfügung: Zu jeder Seebestattung ist eine schriftliche Willenserklärung erforderlich. Sie dokumentiert den Wunsch des Verstorbenen oder durch die Hinterbliebenen, auf See bestattet zu werden.
  • Erledigung der Behördengänge und Terminierung. Dazu gehören:
    • Absprache des Bestattungstermins mit der Friedhofsverwaltung: Haben Angehörige einen bestimmten Terminwunsch, sollte der Bestatter das sehr schnell erfahren. Da die Terminvergabe beispielsweise in München zentral erfolgt, wird er zwar versuchen, den Wunschtermin zu erhalten, kann das aber nicht versprechen oder gar garantieren.
    • Absprache über die Nutzung der Trauer- oder Leichenhalle
    • Auswahl des Sarges/der Urne
    • Ankleiden des Leichnams, Einbettung in den Sarg, Sargbeigaben: Ein Verstorbener muss nicht mit einem speziellen Leichenkleid angezogen sein. Auch eigene Kleidung ist möglich, ja persönlicher.
    • Umfang der Bestattungsfeier
    • Absprache mit dem zuständigen Pfarramt: Das zuständige Pfarramt sollte ebenfalls zeitnah über den Sterbefall informiert sein, damit die Terminabsprache für das Trauergespräch mit den Angehörigen und für die Bestattung erfolgen kann.
    • Aufsetzen einer Todesanzeige
    • Vorbereitung der Trauerdrucksachen: Trauerkarten, Sterbebilder
    • Blumenschmuck für die Bestattungsfeier
    • Bestellung von Blumenschmuck, Handsträußen, Kränzen für die Bestattungsfeier und eventuell den Gottesdienst (mit dem zuständigen Seelsorger vorher absprechen) bei einem Gärtner
    • Suche nach einem Trauerfeierredner, wenn der Verstorbene das bestimmt hat oder keiner Religionsgemeinschaft angehört
    • Suche nach Trauermusik/Musikkapelle/Trauerfeiersänger
    • Reservierung einer Lokalität für den „Leichenschmaus“/Einladen der Bekannten und Verwandten
    • Kondolenzbuch besorgen, falls gewünscht

Ein Muss sind die Meldung des Todesfalls beim zuständigen Standesamt und die Beantragung der Sterbeurkunden. Hierfür werden der Totenschein, Personalausweis/Geburtsurkunde/ Heiratsurkunde, bei Geschiedenen Scheidungsvermerk oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk sowie die Sterbeurkunde des Ehegatten, falls der Verstorbene verwitwet war, benötigt. Das Bestattungsunternehmen übernimmt auch diese Behördengänge. Ist der Verstorbene ausländischer Herkunft, so müssen die Dokumente, die nicht von deutschen Behörden ausgestellt sind, in offizieller Übersetzung vorliegen.

Sterbeurkunden: Wozu? Wie viele?

Nach einem Sterbefall ist für die Hinterbliebenen die Sterbeurkunde das wichtigste Dokument, um Rechtsbelange und -geschäfte eines Verstorbenen fortführen oder zu Ende bringen zu können. Sie wird in Deutschland von dem Standesamt ausgestellt, in dessen Bezirk sich der Sterbefall ereignete, was nicht immer gleichbedeutend mit dem Wohnort sein muss.

Grundlage für die Ausstellung einer Sterbeurkunde ist der Sterbeeintrag im Sterberegister des Standesamtes. Die Urkunde weist Geburts- und Sterbedatum (Sterbeort und -zeit) sowie den Namen des möglicherweise vorhandenen oder vorverstorbenen Ehepartners sowie das Dienstsiegel des ausstellenden Standesamtes und den Namen des beurkundenden Standesbeamten aus. Sterbeurkunden für Rentenzwecke sowie für die Sozialversicherung werden kostenfrei ausgestellt. Sie tragen einen Aufdruck, aus dem die Zweckbestimmung hervorgeht. Die erste weitere Sterbeurkunde kostet 7 €, jede weitere 3,50 €. Dieses gilt bundesweit für alle Standesämter. Da Banken und Versicherungen oft auf der Vorlage einer Sterbeurkunde im Original bestehen, sollte die Anzahl der Sterbeurkunden eher großzügig bemessen werden. Hat der Verstorbene einen akademischen Grad besessen, der auf der Sterbeurkunde genannt werden soll, so sind die entsprechenden Urkunden der Universität ebenfalls beim Standesamt vorzulegen. Man sollte darauf achten, dass man mit der Aushändigung der Sterbeurkunden alle im Original vorgelegten Papiere und Dokumente zurückbekommt. Außerdem muss der Todesfall beim Arbeitgeber des Verstorbenen gemeldet werden, sofern dieser noch berufstätig war. Dazu kommen möglicherweise die Benachrichtigungen von Bekannten und Verwandten sowie Vereinen, Organisationen und eventuell dem ehemaligen Arbeitgeber, falls eine Teilnahme an der Bestattungsfeier erwünscht ist

Praktischer Hinweis:
Wenn ein allein stehender Mensch verstorben ist, sollte auch daran gedacht werden, eventuelle Haustiere zu versorgen sowie Wasser und Gas in der Wohnung abzustellen.

Thomas Multhaup